

KFZ HOLLWEGER
Ihr Meisterbetrieb in Golling
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Kfz-Meisterbetrieb
Markenunabhängig

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Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes
1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Winterreifen von Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen.
Für Sommerreifen beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei Pkw und Lkw bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht 1,6 mm bei Radialreifen und 2 mm bei Diagonalreifen.
Es wird jedoch empfohlen, Sommerreifen bereits bei einer Profiltiefe von 3 mm zu wechseln, da die Haftung auf nasser Fahrbahn mit geringerem Profil stark nachlässt.